Starzach lebt von der naturbelassenen Landschaftskulisse und der intakten Natur. 260 Meter hohe Windindustrieanlagen wirken auch aus der Ferne bedrohlich nahe, dominieren die Landschaft über viele Kilometer hinweg. Wenn die Sonne scheint droht Schlagschatten und das Wummern der Rotoren durchschneidet die Nachtruhe. Lärm und Infraschall sind tagsüber und vor allem nachts wahrnehmbar.
Lärm
Windkraftanlagen (WKA) machen Lärm!
In Frankreich hat zum ersten Mal ein Gericht das sogenannte „Windturbinensyndrom“ als Krankheitsursache anerkannt. „Das Leben hier war unerträglich geworden. Die ersten Symptome traten nicht sofort auf“, so die betroffene Familie. „Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel, Tinnitus, Herzrasen, Schlafstörungen, Müdigkeit.“ Die Liste der Symptome im Zusammenhang mit Windkraftanlagen ist laut Anwohnern lang. Das Urteil des Berufungsgerichts von Toulouse vom 8. Juli 2021 besagt: „Die Lärmstörungen und visuellen Beeinträchtigungen stellen eine Belästigung der Nachbarschaft dar, haben aber auch gesundheitsschädliche Auswirkungen.“ Die Betreiber der Anlagen müssen der betroffenen Familie anteilig den Wertverlust ihrer Immobilie, entgangene Mieteinnahmen der Ferienwohnung und Schmerzensgeld bezahlen. In Summe beträgt der Schadensersatzanspruch 128.000 Euro. Wichtig zu wissen: Die französischen Anlagen befinden sich in 700 bis 1.300 Meter Entfernung vom Haus der Kläger. Entfernungen, wie sie in Deutschland sogar noch unterschritten werden. Die Windkraftanlagen, die zu diesem Urteil geführt haben, sind vergleichsweise klein: Sie haben eine Gesamthöhe von 93 Metern, die Leistung liegt bei 2,3 MW je Anlage. Die in Starzach geplanten Anlagen haben eine Gesamthöhe von 250 Metern bei einer Leistung von bis zu 7,2 MW und haben einen Abstand von nur 700m zu Ortsrand.
Ein weiteres Beispiel von vielen:
Markus S., Ingenieur und Vater von zwei Kindern. Er lebt mitten in der Natur, knapp 2 Kilometer entfernt von sieben Windkraftanlagen, je 199 Meter hoch. Deren Bau er am Anfang sogar befürwortet hat. Inzwischen spielt er mit dem Gedanken, Heimat und Elternhaus zu verlassen, den finanziellen Ruin in Kauf nehmend, um die Gesundheit seiner Familie zu retten. Zwei seiner Zitate: „Seit Inbetriebnahme des Windparks ist ein ruhiger Schlaf nicht mehr möglich, Kaffeetrinken auf der Terrasse auch nicht mehr.“
„Das Schlimmste: Mein 1 ½-jähriger Sohn stößt abends, wenn das Wusch-Wusch der Rotoren zu hören ist, seinen Kopf im gleichen Rhythmus gegen die Bettkante und sagt Ab! Ab! Ab!“ Bis in 3,2 km Entfernung von den WKA gibt es derlei Probleme.
Schall und Infraschall
Schall und Infraschall sind ein Gesundheitsrisiko. Infraschall-Symptome sind u.a.: Erschöpfung, Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen, Atemnot, Angst, Depression, Konzentrationsstörungen, Herz-Kreislauf-Probleme, Übelkeit, Tinnitus, Schwindel. Wissenschaftler der Uni Mainz haben herausgefunden, dass Infraschall die Pumpleistung des Herzens um bis zu 20 Prozent reduzieren kann. Eine Studie der Physikalisch Technischen Bundesanstalt in Braunschweig, der Charité Berlin und des Universitätsklinikums Hamburg belegt den negativen Einfluss von tieffrequentem Schall und Infraschall auf die Hirnaktivität. Im MRT wurde nachgewiesen, dass Infraschall Hirnregionen anspricht, die bei Stress und Konflikten beteiligt und u.a. für Angst verantwortlich sind. Das Robert-Koch-Institut hat bereits 2007 auf die mögliche Gefahr durch Infraschall hingewiesen. Ebenso bilanziert die Machbarkeitsstudie des Umweltbundesamts 2014, „dass negative Auswirkungen von Infraschall auch bei Schalldruckpegeln unterhalb der Hörschwelle nicht ausgeschlossen sind.“ In einem Leitfaden stellt das Umweltbundesamt 2017 fest: „Eine behördliche Überprüfung in der Planung kann im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens die tieffrequenten Geräusche nicht erfassen, weil kein standardisiertes Prognoseverfahren existiert.“ Es gab weltweite Versuche des Militärs, Infraschall als Waffe einzusetzen. 2016 hat der renommierte Verein der Deutschen Ingenieure Untersuchungen veröffentlicht, die belegen, dass die Angaben der Windkraftanlagenhersteller zu den Schallimmissionen nicht stimmen und der Lärm stärker ist als prognostiziert. Experten schätzen, dass bis zu 30 Prozent der Bevölkerung auf Infraschall reagieren und die o.g. Symptome entwickeln können. Diesen Menschen bleibt nichts anderes übrig, als die mit Infraschall belastete Gegend dauerhaft zu verlassen. Das Motto „Was ich nicht höre oder sehe, kann doch nicht gefährlich sein“ wurde bereits von der Realität widerlegt, siehe Asbest oder Röntgen-Strahlung. Die gesundheitlichen Beschwerden der immer zahlreicher werdenden Betroffenen in der Nähe von Windanlagen sprechen eine eindeutige Sprache, siehe die hier verlinkten Betroffenen-Berichte.
Für Infraschall gibt es bis heute keine rechtlich verbindlichen Grenzwerte, obwohl das Bundesumweltamt dies fordert. Wegen dieser fehlenden Grenzwerte wird Infraschall im Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen nicht berücksichtigt und kann somit auch nicht eingeklagt werden. Die TA Lärm (Technische Anleitung Lärm), die Grundlage für die Genehmigung von WKA ist, geht ausschließlich von hörbarem Lärm aus, der sog. dB(A)-Kurve. Das bedeutet, dass je tiefer (niederfrequenter) der Schall ist, er umso weniger berücksichtigt wird.
Mindestabstände
Die Betreiber schützen ihre Anlagen untereinander mit einem Schutzabstand von bis zu 900m (in Hauptwindrichtung mindestens der fünffache Rotordurchmesser), damit die Luftdruckpulse nicht zu Ermüdungsbrüchen und zu Schäden an der nachfolgenden Windkraftanlage führen. Im Gegensatz dazu wird der Schutz der Menschen sträflich vernachlässigt. In Baden-Württemberg gelten 450 Meter bei Einzelgehöften bzw. 700 Meter zur Wohnbebauung.