Achtung Verpächter – Pacht und Rückbaukosten bei Windenergieanlagen

Die Lebensdauer einer WEA beträgt ca. 15-25 Jahre. Stillgelegte WEAs müssen, gem. BauGB §35, Abs.5 Satz 2, komplett zurückgebaut werden.

Hoffentlich wachen die Verpächter von Flächen für Windkraftanlagen bald auf! Denn sie werden nach Ablauf des Pachtvertrages oft zur Kasse gebeten. Den aktuellen Bürgermeistern ist das ziemlich egal, denn wenn die WKA abgebaut werden müssen sind sie nicht mehr im Amt. Ebenso denken die meisten Gemeinderäte.

Der Rückbau einer Windkraftanlage der 3 MW Klasse kostet mehr als 1 Mio. Euro!
(Die Kostenschätzung des Rückbaus einer Nordex N131 mit Nabenhöhe 164 lag 2019 bei 684250€ brutto. Bei einer Kostensteigerung von nur 2% pro Jahr würden die Kosten damit in 2039 bei 101676€ liegen).
Das Bundesbaugesetz schreibt in §35 für Windkraftanlagen vor, dass „das Vorhaben nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung zurückzubauen und Bodenversiegelungen zu beseitigen“ sind. Gesetzeskommentare sehen hier keinen Spielraum: Gesetzesvorgabe ist der vollständige Rückbau aller Anlagen, Wege und Plätze und die Entsiegelung aller Flächen, die für den Betrieb der WKA genutzt wurden. Hierfür ist eine Sicherungsleistung – Geld, dass für den Rückbau der WKA bestimmt ist – zu erbringen. Die Genehmigungsbehörden erlauben aktuell viel zu niedirge Sicherungsleistungen, zB. wird der Rückbau einer 3,3 MW Anlage in 20 Jahren mit einem Gesamtbetrag von unter 200000€ veranschlagt. Bereits heute kostet allein der Abbruch von 3.000 t Fundamentbeton und der betonierten hochfesten Turmsegmente rund 190.000 €. In 20 Jahren werden es 100.000 € mehr sein.
Da alle aus der Nutzung genommenen Komponenten zurückzubauen sind und der Urzustand der in Anspruch genommenen Flächen wiederherzustellen ist, werden die Kosten zum Zeitpunkt des Rückbaus mehr als eine Million Euro betragen. Die per Gesetz vorgeschriebene Wiederherstellung des Urzustandes der Böden bei Waldstandorten ist nur durch den Einbau von Waldboden annähernd möglich. Waldboden muss in großen Mengen i. d. R. von weither transportiert werden. Allein diese Kosten können den heute abgesicherten Betrag für den gesamten Rückbau übersteigen. Und dann sind da noch die hochbewerteten Erlöse aus Schrott. Aus derzeitiger Sicht werden diese kaum ausreichen, um die Entsorgungskosten für die Glasfaserverstärkten Rotorflügel, für die es absehbar keine Möglichkeit des Recycelns gibt, zu erlösen.

Mit der unzureichenden und nicht nachvollziehbaren Höhe der Rückbaukosten, legen die Genehmigungsbehörden den Grundstein für ungedeckte Kosten in Millionenhöhe. Da lohnt sich ein Konkurs für den Betreiber und die Verpächter zahlen die Zeche. Die Grundstückseigentümer sind letztlich für den Rückbau haftbar. Wenn der Rückbau wegen fehlender (da nicht gefordert) Rückstellungen nicht vom Anlagenbetreiber geleistet werden kann, muss der Grundstückseigentümer diese Kosten tragen. In vielen Fällen wird dies zu Privatinsolvenzen führen. Grundstückseigentümer sind aber auch vielerorts die Gemeinden und Städte, so dass der angerichtete Schaden wieder einmal vom Steuerzahler bezahlt werden muss. Von der Pacht bleibt dann in diesen Fällen nichts mehr übrig.

Hier nur ein Beispiel von vielen:
Jöhstadt: Windparkbetreiber hat kein Geld zum Rückbau der Fundamente
Die Stadt Jöhstadt in Sachsen hat Mitarbeiter des örtlichen Bauhofs damit beauftragt, ein Windrad-Fundament herauszureißen, was unter den Einwohnern Fragen aufwirft. Die Windpark Jöhstadt GmbH, die keine Einnahmen mehr erwirtschaftet, da sie keine Windkraftanlagen mehr besitzt, stellt für die Stadt Jöhstadt ein großes Problem dar. Die Behörden haben die Windpark GmbH aufgefordert, endlich mit dem Abbruch der restlichen Fundamente zu beginnen. Die Reste der Fundamente sollen dann für den Wegebau zu neuen Windrädern verwendet werden. Aufgrund dieser Anforderungen hat die Stadt Jöhstadt Mitarbeiter des örtlichen Bauhofs damit beauftragt, die schon begonnene Rückbauarbeiten zum Entfernen der Fundamente zu beenden. Die benötigten Maschinen für den Rückbau der Fundamente hat die Stadt auf Leihbasis beschafft und die Arbeiter des Bauhofs an die Windpark GmbH „verliehen“. Der Bürgermeister versicherte, dass dies in jedem Fall sauber mit der Kommune abgerechnet wird. Das Unternehmen hat aber keine Einnahmen mehr, mit denen sie den teuren Rückbau finanzieren könnte. Letztendlich wird Jöhstadt die Kosten für den Rückbau direkt oder indirekt tragen müssen. Ob sie dann noch einen Gewinn aus der Beteiligung erwirtschaftet hat, ist mehr als fraglich.

Quelle:
Blackout News

siehe auch:
Vernunftkraft: Keine Lizenz zum Gelddrucken