Einige Grundsätze zum Gesundheitsrisiko von Windenergieanlagen

Heutige Windenergieanlagen verursachen akustische Emissionen, die gesundheitliche Schäden auslösen können, sowohl im hörbaren als auch im unhörbaren Frequenzbereich.

1. Hörschall (Bereich von 20 Hz bis 120 kHz) wird erfahrungsgemäß im Umkreis bis etwa 1 km von einer Anlage wahrgenommen. Seine Intensität darf bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten, die in der „TA Lärm“ (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) festgelegt sind.

2. Der nicht hörbare Infraschall wirkt auf Menschen noch in mehreren Kilometern Abstand, seine Reichweite steigt mit der Anlagengröße. Für den kritischen Frequenzbereich (unterhalb von 8 Hz) gibt es derzeit keine verbindlichen Grenzwerte und Messvorschriften.

3. Infraschall aus Windenergieanlagen (jedoch nicht Infraschall generell) steht im Verdacht, typische Erkrankungen von Anwohnern zu verursachen. Diese beginnen mit hochgradigem Schlafmangel, gefolgt u.a. von Angstzuständen und Schwindelanfällen, und führen oft zu Herz-Kreislauf-Problemen.

4. Entscheidend für das Gesundheitsrisiko von Infraschall aus Windenergieanlagen ist nicht dessen maximale Intensität, sondern die periodische Abfolge steiler peaks des Schalldrucks, die durch die Passage der Flügel vor dem Mast entstehen. Dagegen wirkt Infraschall aus anderen Quellen (z.B. das unstrukturierte Rauschen des Windes) oder in Sinusform (harmonisches An-und Abschwellen) wenig oder kaum gesundheitsschädigend.

5. Als ein Sensor für Infraschall fungiert sehr wahrscheinlich das Gleichgewichtssystem, weitere Rezeptoren und Signalwege werden vermutet. Die Wahrnehmung erfolgt im Unterbewußtsein und führt zur Aktivierung bestimmter Gehirnregionen. Die Behauptung: „was ich nicht höre, kann mir nicht schaden“, ist falsch.  

6. Das Gesundheitsrisiko der Infraschall-Emission aus Windenergieanlagen wird durch die chronisch-wiederholte Einwirkung auf den Menschen wesentlich erhöht.

7. Windenergieanlagen verursachen nicht nur luftgetragenen Infraschall, sondern auch Vibrationen des Untergrunds (Körperschall). In entfernten Gebäuden können beide Emissionen miteinander interagieren, wobei Orte lokaler Abschwächung und Verstärkung entstehen.

8. Auch wenn die experimentelle Medizin die Wirkung des Infraschalls aus konkreten Windenergieanlagen noch nicht detailliert untersucht hat, begründen die heute vorliegenden Fakten und plausiblen Hinweise ein erhebliches Gesundheitsrisiko für Bürger in deren Umfeld.

Oktober 2023

Prof. Dr. Werner Roos