Schlagwort: Rückbaukosten

  • Achtung Verpächter – Pacht und Rückbaukosten bei Windenergieanlagen

    Die Lebensdauer einer WEA beträgt ca. 15-25 Jahre. Stillgelegte WEAs müssen, gem. BauGB §35, Abs.5 Satz 2, komplett zurückgebaut werden. Hoffentlich wachen die Verpächter von Flächen für Windkraftanlagen bald auf! Denn sie werden nach Ablauf des Pachtvertrages oft zur Kasse gebeten. Den aktuellen Bürgermeistern ist das ziemlich egal, denn wenn die WKA abgebaut werden müssen…