Auch in Starzach läuft es aktuell wie in anderen Projekten – Die Belange der Menschen hier vor Ort spielen für den Bürgermeister und die Windpark-Investoren nur eine untergeordnete Rolle.
Der Regionalverband Neckar-Alb hat Ausweisungen (z.B. Vorranggebiet für Forstwirtschaft) im Projektgebiet, die aber dem Windpark nicht grundsätzlich entgegenstehen. Des Weiteren werden die bestehenden Auflagen aus der Regionalplanung im Augenblick überarbeitet und mit großer Wahrscheinlichkeit gestrichen.
Bleibt also noch zu hoffen, dass die zu erwartenden Einschränkungen durch naturschutzrechtliche und ggf. weitere Auflagen von Trägern öffentlicher Belange und berechtige persönliche Belange Starzacher Mitbürger im weiteren Verfahren dazu führen, dass sich die geplante Anlagenzahl reduziert und die geplanten Standorte verschobern werden müssen, so dass es fraglich ist, ob sich ein Windpark in Starzach wirklich lohnt.
Sollte es soweit kommen, dass unser Wald für den Windpark gerodet und versiegelt werden würde, dann werden für den Fall zwar für die benötigten Waldflächen Ausgleichsmaßnahmen versprochen, aber es muß nicht so sein, dass diese auch tatsächlich in der Gemeinde stattfinden, denn oft ist es so, dass eine Gemeinde gar nicht die entsprechenden Flächen dafür hat.
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