Wertverlust von Immobilien

Studien haben gezeigt, dass die Nähe von Windkraftanlagen zu Wohngebieten zu erheblichem Wertverlust der umliegenden Grundstücke führt. Niemand möchte sein hart verdientes Geld in ein Haus investieren, das in unmittelbarer Nähe zu Windrädern steht und dadurch an Attraktivität verliert. Das betrifft nicht nur die Bewohner von Bierlingen, Felldorf und Wachendorf als direkte Anwohner, sondern auch die Bewohner von Sulzau und Börstingen, potenziell sogar auch die Immobilieneigentümer in den umliegenden Gemeinden.
Dabei findet man im Netz unterschiedliche Information zum Thema Auswirkung von Windenergieanlagen auf den Wert der Immobilien. Während eine Studie des RWI bestätigt, dass es zu deutlich spürbaren Wertverlusten kommen kann, versucht uns die Windlobby zu verkaufen, dass Windenergieanlagen sogar zu Wertsteigerungen führen können. Vermutlich meinen sie damit den Wert der Grundstücke, auf denen die Windenergieanlagen gebaut werden, und nicht die, die darunter leiden, weil sie austrocken…

Wertminderung von Grundstücken und Immobilien

Grundstückseigentümer in einem Radius von bis zu 8 Kilometern um eine Windkraftanlage müssen mit einer Wertminderung ihres Grundstücks oder ihrer Immobilie rechnen.
Eine Studie des RWI – Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung – kommt zu dem Schluss, dass Windkraftanlagen zu sinkenden Preisen von Einfamilienhäusern in unmittelbarer Umgebung von Windkraftanlagen führen können. Der Wert eines Hauses in einem Kilometer Entfernung sinkt im Durchschnitt um 7 %. Am stärksten betroffen sind alte Häuser in ländlichen Gebieten. Hier kann der Wertverlust innerhalb eines Ein-Kilometer-Radius 23 % betragen. Erst ab 8 km Abstand gibt es keine Auswirkung auf die Immobilienpreise mehr.

Mit Wertverlusten von 23 Prozent sind alte Häuser in ländlichen Regionen am stärksten betroffen. Häuser am Stadtrand verlieren bei gleicher Entfernung zum Windrad fast nicht an Wert. Offenbar fällt die Lärmbelastung, die durch die Windkraftanlage entsteht, in der idyllischen Ruhe halbverwaister Landstriche stärker auf und ins Gewicht – ebenso wie ihre Auswirkung auf das Landschaftsbild. Viele Immobilienkäufer nehmen Abstand von einem Erwerb, wenn das Wohngrundstück in der Nachbarschaft einer Windkraftanlage liegt.

Wertminderung durch starke oder schädliche Belästigungen

Makler schätzen, dass es durch Windräder in der Nachbarschaft zu einem Wertverlust in einer Größenordnung von bis zu 30 Prozent kommt,
„Bei der Immobilien-Wertermittlung ist zunächst einmal zu betrachten, ob es zu erheblichen Beeinträchtigungen kommt. Dies hängt von der objektiven und subjektiven Wahrnehmung der Bewohner ab.“ so der IHK zertifizierte Wertermittler von Immobilien, Eberhard Krötz. „Objektive Parameter werden von behördlicher Seite beurteilt, für die es Routineprüfungen gibt, wie etwa der Abstand zwischen Immobilie und WKA (Windkraftanlagen)“. Anders ist es aus der Perspektive des Eigentümers, oder des Kaufinteressenten. Speziell auf dem Land wird neben dem günstigeren Kaufpreis aber auch eine gute Infrastruktur und eine intakte Natur erwartet. Laut Wertermittlungsverordnung sind wertmindernde Umstände auf ungewöhnlich starke oder schädliche Beeinträchtigungen ausgerichtet und beziehen sich im Wesentlichen auf Lärm, Gerüche oder Rauch. Wenn von einer erheblichen Belästigung (zum Beispiel die Drehbewegung der Rotorblätter, Lichtreflexe und periodischer Schattenwurf, usw.) auszugehen ist, verringert sich bei einer Wohnimmobilie sicher nicht nur der Erholungswert, sondern auch der Preis.