Windpark Starzach

Die Stadtwerke Tübingen planen in einem Projektgebiet von insgesamt 240 Hektar, mitten im Waldgebiet das zwischen der Landstraße von Imnau und Wachendorf und den Ortschaften Felldorf und Bierlingen liegt. In diesem Wald sollen max 10 Windenergieanlagen (WEA) neuester Bauart errichtet werden.
Der Bau wäre mit massiven Eingriffen in das bislang intakte Gefüge in diesem Wald verbunden.
Der Strom dieser Anlagen soll auf einer ca 3,5 km langen Stromtrasse zur Umspannstation hinter dem Trillfinger Sportplatz geführt werden.
Nach bisherigen Information soll zu den Ortschaften Bierlingen und Felldorf der Abstand teilweise nur bis zu 700 Meter betragen, wodurch massive Auswirkungen auf die Bewohner zu erwarten sind.
Um das Ammelesbrünnele und den Kreuzweg werden auf Wunsch der Gemeinde Abstände von 100 Metern eingehalten.


10 Windkraftanlagen höher als der Fernsehturm

Vergleicht man die Entwicklung der Windrad-Größen im zeitlichen Verlauf mit der Entstehung von Bürgerinitiativen, Beschwerden über Lärm, gesundheitliche Problemen von Anwohnern, Auswirkungen auf Natur- und Artenschutz und den Wertverlust von Immobilien ist ein Zusammenhang zur Größenentwicklung zu erkennen.
Stern.de: „Windkrafträder wachsen immer mehr in die Höhe, dadurch steigen Kosten und die Akzeptanz bei den Anwohnern sinkt

Der aktuell geplante WEA Typ hätte nach Angaben der SWT eine Gesamthöhe von circa 260 Metern (Nabenhöhe 175 Meter und 172  Meter Rotordurchmesser) und eine Nennleistung von 7,2  Megawatt. Um eine Vorstellung von den Dimensionen einer solchen Anlage zu bekommen, haben wir nachfolgendes Schaubild erstellt, mit Größendarstellung von Objekten aus der näheren Umgebung, die viele Starzacher sicher kennen.

Wie man deutlich erkennen kann, werden die Windräder in Starzach mehr als die dreifache Höhe des Windrades bei Eckenweiler haben.
Während zum Schutz vor gegenseitigen Beschädigungen zwischen zwei Anlagen ein Abstand von 5xRotordurchmesser (fast 900m bei den Anlagen in Starzach) eingehalten werden soll, gibt es zum Schutz der Bewohner keine Vorgaben. Hier gilt in Baden-Württemberg ein Mindestabstand von 700m, egal ob es sich um eine Anlage wie in Eckenweiler mit ca 80m Höhe oder um ein Monster wie für Starzach geplant mit 270m Höhe handelt.

Benötigte Flächen für die Windenergieanlage

Als benötige Flächen für eine WEA findet man bisher unterschiedliche Angaben. Mal ist von 0,5ha pro WEA die Rede, mal von mehr als 1ha, wobei für den geplanten WEA Typ und die Tatsache, dass es sich um eine Errichtung im Wald handelt, wohl eher 1ha oder mehr zutreffen dürfte. Bei dieser Fläche handelt es sich üblicherweise um Rodungsflächen, wovon es sich bei mehr als 0,5 ha um voll- oder teilversiegelte Bereiche um die WEA, mit dauerhafter Beeinträchtigung der Bodenfunktionen, handelt. Diese Fläche umfasst den Sockel und Fundamentbereich, den Kranstellplatz, den Montage/Lagerbereich für die Flügel und die direkte Zuwegung.
Zu diesen Flächen kommen noch die für den Bau notwendigen Umladeplätze, die Zuwegungen im Wald zu den WEAs mit ca 5-6m Breite hinzu, die nach der Fertigstellung teilweise wieder aufgeforstet bzw rückgebaut werden können.

Raumbedarf einer Windenergieanlage

Der Raumbedarf einer WEA bestimmt, wie „dicht“ die WEAs in einem Windpark gestellt werden können. Einerseits müssen sie einen gewissen Abstand zueinander einhalten, um Turbulenzen zu minimieren, welche eine erhöhte Materialbeanspruchung und einen höheren Verschleiß von „im Lee“ stehenden Anlagen mit sich bringen würden. Ein WEA der Größenordnung wie sie hier angedacht sind, erzeugt Windgeschwindigkeiten von ca 130km/h bei 5 Umdrehungen in der Minute bzw über 400km/h bei 17 Umdrehungen in der Minute. Auch hersteller- und anlagentypspezifische Vorgaben zur Standsicherheit sind zu berücksichtigen. Andererseits sind die Abstände auch so zu wählen, dass Verschattungseffekte und gegenseitiger „Windklau“ minimiert werden, die zu geringeren Wirkungsgraden und damit zu Ertragseinbußen führen.
In der Praxis gilt folgende Faustformel: Das Fünffache des Rotordurchmessers zwischen den Türmen in Hauptwindrichtung und das Dreifache des Rotordurchmessers in Nebenwindrichtung. Nach dieser Faustformel sollte bei den geplanten Anlagen der Abstand zwischen zwei Anlagen ca 850m bzw 520m auf einer elliptischen Fläche von >23ha um eine WEA herum keine zweite WEA stehen.
Was das natürlich auch heisst: Verpachtet ein Grundbesitzer eine Fläche von 2ha Wald an einen interessierten Projektierer, dann schauen die umliegenden Grundbesitzer in die Röhre, weil sich für keinen anderen Investor eine weitere Anlage im Umfeld von >23ha der Bau einer weiteren Anlage sich lohnt.

So könnte das Ergebnis aussehen

Basierend auf den Darstellung der Positionem der WEAs auf den Webseite der SWT haben wir nachfolgende visuelle Darstellungen erzeugt.