Möglichkeiten betroffener Bürger

Jeder Bürger kann gegen eine Verletzung seiner Nachbarschaftsrechte rechtlich vorgehen. Im Falle von Windrädern sind das oft nicht hinnehmbare Immissionen durch Lärm, Schattenschlag, Eiswurf, bedrängende Wirkung, bauordnungsrechtliche Abstandsflächen usw. Noch halten allerdings die deutschen Gerichte meist die Wertminderung der Immobilien und auch die Belastung durch gefährlichen Infraschall für zumutbar, während dies Gerichte in Frankreich schon anders entschieden haben.

Sowohl im Planverfahren als auch im Genehmigungsverfahren können private und juristische Personen auch die sog. öffentlichen Belange wie Naturschutz, Landschaftsschutz, Waldschutz, Wasserschutz, Denkmalschutz, Eingriff in Erholungswerte usw. einwenden und verfolgen.

Abwehrrechte von Bürgern

Aufgrund der gesetzlich bzw. politisch vorgegebenen Korrekturen (2022/2023) gibt es, abhängig von den Phasen in denen sich ein Projekt befindet folgende Möglichkeiten:
– Im Genehmigungsverfahren besteht eine letzte Möglichkeit, die Genehmigung von Windkraftanlagen zu verhindern.
Nach einer Genehmigung stehen weiter Rechtsbehelfe wie Widerspruch, Klage und einstweiliges Verfahren zur Verfügung.
– Gegen unzulässige Immissionen von in Betrieb befindlichen Windkraftanlagen kann sowohl im Verwaltungsverfahren (Maßnahmen gegen untätige Behörden) und/oder auf dem Zivilrechtsweg (Klagen gegen Windkraftbetreiber) vorgegangen werden.

Quelle:
Windkraft Anwalt Armin Brauns – Windenergieanlagen und Rechtsschutz