Offener Brief: An den Gemeinderat von Starzach – Vorranggebiet TÜ-ZAK-01

                                             

An die Gemeinderäte der Gemeinde Starzach

Die Bürgerinitiative Pro-Natur-Starzach
Langestrasse 49
72181 Starzach-Felldorf

Starzach, den 28.03.2024

Teilfortschreibung Regionalplan für Windenergie VRG TÜ-ZAK-01, Gesamtfläche 363 ha

Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte/innen, 

die Bürgerinitiative Pro-Natur-Starzach setzt sich für ein NEIN zum Windpark Starzach ein, und möchte auf die Risiken für die Gemeinde Starzach, die große Naturzerstörung und Gefahren durch diesen Windpark Starzach aufmerksam machen. 

Deshalb möchten wir Sie auf eine wichtige Gesetzeslage bei den Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen in Vorranggebieten aufmerksam machen. Wie wir beobachten konnten, wurde diese in den Informationsveranstaltungen für Bürgermeister, Gemeinderäte und Bürger nicht eindeutig oder auch unklar dargestellt.

Auch wird in der Öffentlichkeit von den Behörden immer wieder behauptet, ein Vorranggebiet heißt nicht, dass da dann auch Windräder stehen werden. Richtig ist jedoch: Wenn ein Nutzungsvertrag zwischen Landbesitzer und Investor zustande kommt, dann gilt die EU Notverordnung im Zusammenhang mit dem WindBG, und es kann niemand mehr die Errichtung einer Windenergieanlage aufhalten, auch die Gemeinde nicht. Und das auf Dauer, denn wenn innerhalb der Geltungsfrist der EU-Notverordnung ein Gebiet mit einer Ausweisung oder einem Vertrag als „To-Go Area“ definiert wird, gilt das beschleunigte Genehmigungsverfahren.

Dies haben Gemeinderäte und Gemeindeverwaltungen in Rangendingen und Haigerloch erkannt. Zum Beispiel gibt es in Rangendingen ein eindeutiges Votum gegen die Ausweisung von Vorranggebieten, und in Haigerloch zeigt sich, dass man zwar dem politischen Willen genüge tun muss, allerdings das Zepter des Handelns selber in der Hand halten möchte, und daher nur Vorranggebiete auf gemeindeeigenen Flächen zustimmt.

Diese Vorgehensweise fordern wir auch in Starzach. Wir fordern Sie auf eine Stellungnahme seitens der Gemeinde an den RVNA zu erstellen, mit dem Ziel:

  • Nur Vorranggebiete auf Gemeinde eigenen Flächen auszuweisen, damit die Gemeinde das Zepter des Handelns besitzt und gegenenfalls auch Profite bei den Starzacher Bürgern bleiben

9% der Starzacher Gemeindefläche wird für Windkraft und Solar ausgewiesen, und dies vor allem auf Flächen privater Grundbesitzer. Die Starzacher Vorrangfläche für Wind ist Teil des 363 ha umfassenden Planungsgebietes TÜ-ZAK-01. Der Anteil Starzachs daran beträgt 175 ha, was 6,1% der Gesamtfläche Starzachs ausmacht. Auf dieser Fläche können bis zu 19 Windenergieanlagen positioniert werden. Zusätzlich werden für Starzach auch noch 16 ha als Vorrangfläche und 61 ha als Vorhaltefläche für Solarenergie ausgewiesen, hochwertige Ackerflächen! Diese Fläche von gesamt 77 ha entspricht ca 2,7% der Fläche von Starzach. 

Bedauerlicherweise stimmten Sie einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung zu, diese Planung des RVNA ohne Kommentar zur Kenntnis zu nehmen. Damit schaden Sie den Starzacher Bürgern in hohem Maße. 

Deshalb ist es für uns außerordentlich wichtig, Sie auf diese eklatante große Flächenausweisung und die hohe Flächenausweisung auf Privatgrundstücken aufmerksam zu machen.

Neben der Aushebelung des Naturschutzes und der Vorrangsicherung des Grundwasserschutzes sowie der Gefahr für unsere Naturräume muss allen Entscheidungsträgern bewusst sein, dass mit dieser Zustimmung zum Vorranggebiet TÜ-ZAK-01 alle Naturschutzrechte und Rechte zur Sicherung einer sicheren Trinkwasserversorgung ausgehebelt werden. Auch die Gemeinde ist nicht mehr Herr des Verfahrens.

Dies muss allen klar sein und auch, dass Sie gewählt wurden, um die Verantwortung gegenüber dem Bürger, die Lebensqualität und wirtschaftliche Leistungskraft von Starzach vorausschauend und nachhaltig weiterzuentwickeln. 

Mit freundlichem Gruß 

Dr. Wolfgang Vees        
Sprecher der Bürgerinitiative

Prof. Dr. Simone Walker-Hertkorn
Sprecher der Bürgerinitiative