Grundstücksbesitzer haften beim Abbau von Windrädern

In einem Artikel des SWR Aktuell werden die Risiken für die Verpächter von Grundstücken für Windindustrieanlagen bestätigt, wie aus dem Bericht des Landesrechnungshofes Rheinland Pfalz zu hervorgeht. Darin stellt die Behörde fest, dass Betreiber von Windkraftanlagen oft kein oder zu wenig Geld beiseite gelegt hätten, um die Anlagen später wieder abbauen zu können.

In dem Beitrag wird das Ministerium wie folgt zitiert: “Sowohl die Betreiberin bzw. der Betreiber der Windenergieanlage als auch die Eigentümerin bzw. der Eigentümer des betroffenen Grundstücks haften für die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten und für die Kosten des Rückbaus.” Erst wenn beide finanziell vollständig ausfielen, könnten Kosten für die Kommune bzw den Steuerzahler entstehen.

Den vollständigen Bericht findet ihr hier:
Abbau von Windrädern in RLP könnte Steuerzahler Millionen kosten